Innovative Messlösung für die Ermittlung von Lärm
Damit uns Immissionen wie Abgase und Lärm nicht krank machen, gibt es das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Für den Lärm wird dies durch die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) spezifiziert.
Werden z. B. neue Anlagen in Mischgebieten errichtet, die Lärm ausstrahlen können, müssen diese die Richtlinien einhalten. Oft gibt es hierzu festgelegte Messpunkte. Um Immissionen richtig überprüfen zu können, hat das Land Hessen und hier speziell das Regierungspräsidium Gießen einen speziellen Messanhänger konzipiert. Für die Lärmmessung ist das Herzstück des Messwagens der Schallpegelmesser 2250 von HBK.
Flexible Messungen vor Ort
Gibt es Beschwerden aus der Bevölkerung, dann kommt die Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums zum Feldeinsatz. Neben der Lärmmessung müssen auch weitere Umwelteinflüsse gemessen werden, um ein objektives Gesamtbild zu bekommen.
Der Messanhänger ist so konzipiert, dass zum Beispiel mittels Photovoltaikanlage eine Langzeitmessung ermöglicht wird. Das stellt z. B. sicher, dass Lärmquellen ermittelt werden können, die nur zeitweise Lärm verursachen. Das können Anlagen sein, die nur unter hoher Last aktiv sind und somit nicht permanent den Lärm verursachen.

Durch den Einsatz war es möglich, den Lärm aktiv zu erfassen und gezielte Gegenmaßnahmen mit den Emittenten einzuleiten. Hier finden Sie die ausführliche Case-Study zum Download.
Möchten Sie auch Messungen dieser Art machen, dann haben wir neben den Schallpegelmessgeräten auch die passenden Wetterstationen im Programm.
Sprechen Sie uns an für die Umsetzung einer funktionalen Gesamtlösung.


