Verhaltenskodex

Kodex zur Unternehmensethik und
zum Verhalten im Geschäftsleben

I. GRUNDSÄTZE DER UNTERNEHMENSETHIK

Dieser Kodex zur Unternehmensethik und zum Verhalten im Geschäftsleben (der „Kodex“) beschreibt die allgemeinen Grundsätze, die die disynet GmbH einhalten muss, um die Redlichkeit, Integrität und Zurechenbarkeit sowie die Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Regeln und Richtlinien (die „Gesetze“) der Länder, in denen wir tätig sind, für unsere Geschäftstätigkeit sicherzustellen. Dieser Kodex gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens. Das Personal des Unternehmens muss den Kodex sowie alle einschlägigen Unternehmensrichtlinien kennen und befolgen.
Dieser Kodex wurde formuliert, um Mitarbeitern das Verständnis ihrer rechtlichen und ethischen Pflichten in folgenden Bereichen zu erleichtern:

• Einhaltung der Gesetze
• Interessenkonflikte
• Geschäftschancen
• Vertraulichkeit
• Fairness
• Schutz und Verwendung von Vermögenswerten des Unternehmens
• Meldung illegalen oder unethischen Verhaltens

Dieser Kodex behandelt das Thema nicht erschöpfend.

II. EINHALTUNG DER MENSCHENRECHTE

A. Allgemeines
Die disynet GmbH und alle Mitarbeiter verpflichten sich den Menschenrechten. Sie verpflichten sich keine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, des Alters, der nationalen Herkunft, des staatsbürgerlichen Status, eines Veteranenstatus oder eines anderen geschützten Status einer Person zuzulassen.

Jede Aktivität ist untersagt, die die Würde eines Einzelnen verletzt, wie fremdenfeindliches, extremistisches, oder auf andere Weise menschenverachtendes Handeln – auch dann, wenn die Aktivität nach geltendem Recht zulässig ist.

III. EINHALTUNG DER GESETZE

A. Allgemeines
Die disynet GmbH muss im Rahmen aller für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einschlägigen Gesetze arbeiten. Die Einhaltung der Gesetze ist unverzichtbare Voraussetzung für den Erfolg des Unternehmens.

Deshalb wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie die einschlägigen Gesetze kennen und einhalten. Verstöße können für die disynet GmbH und die beteiligten Individuen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben und behördliche Maßnahmen nach sich ziehen. Zudem kann das Unternehmen von Ausschreibungen um staatliche Verträge ausgeschlossen werden.

Unsere ethische Verantwortung erschöpft sich jedoch nicht in der Einhaltung der Gesetze.
Geschäfts- und Marktbedingungen können nie Rechtfertigung für Verstöße sein.

B. Umgang mit Regierungsbeamten und Behörden – Antikorruptionsgesetze und internationale Handelsrichtlinien

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit haben wir routinemäßig mit ausländischen, Bundes-, Landes- und örtlichen Regierungsstellen zu tun. Jede Transaktion mit einer Regierung oder einer Behörde muss unter Einhaltung höchster Standards in Sachen Redlichkeit und Integrität sowie unter Beachtung aller einschlägigen Gesetze erfolgen. Mitarbeiter müssen Geschäfte mit offiziellen Stellen auf wettbewerblicher Basis abwickeln und dürfen keine Zuwendungen anbieten oder annehmen. Zuwendung bezeichnet in diesem Zusammenhang alle Zahlungen, Geschenke, Bestechungsgelder, geheimen Provisionen oder sonstigen Vorteile, die geeignet sind, Entscheidungen oder Maßnahmen eines Angestellten im öffentlichen Dienst, eines Beamten, eines Kandidaten oder einer politischen Partei zu beeinflussen. Im Zusammenhang mit den Antikorruptionsgesetzen werden die Begriffe „Regierung“ und „Regierungsbeamte“ extensiv und oft umfassender ausgelegt, als zunächst erwartet.

Regierungen und Regierungsbeamten, Kunden und Lieferanten zugewendete oder von diesen erhaltene Schmiergelder und Bestechungen sind streng verboten. Regierungsbeamten gegenüber mündlich oder schriftlich getätigte Aussagen sowie ihnen übergebene Daten und Informationen müssen wahrheitsgemäß und präzise sein. Alle Angebote auf Ausschreibungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden. Zudem gibt es spezielle Gesetze, die sich mit der Einstellung früherer Regierungsbeamter oder Einkäufer der öffentlichen Hand befassen.

Mitarbeiter müssen die einschlägigen Gesetze zu Einkauf, Export, Import und internationalem Handel (einschließlich der Antiboykottgesetze) immer einhalten.

C. Insiderhandel

Sie dürfen sich nie am Insiderhandel beteiligen. Der Begriff bezeichnet das Kaufen oder Verkaufen von Anteilen, Aktien oder anderen Wertpapieren auf Basis von „Insiderinformationen“ kurz vor, parallel zu, oder kurz nach der Veröffentlichung der Informationen. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur das eigene Handeln einen Verstoß gegen Wertpapiergesetze darstellt, sondern auch die Bestimmung anderer zu einem solchen Handel bzw. die Weitergabe der Insiderinformationen an eine andere Person.

„Insiderinformationen“ sind alle Informationen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt und für die Entscheidung eines Investors, Anteile, Aktien oder andere Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, relevant sind, oder deren Bekanntwerden wahrscheinlich signifikante Auswirkung auf den Preis der betreffenden Anteile, Aktien oder Wertpapiere haben würde.

Beispiele (keine erschöpfende Aufstellung):

• Interne Finanzdaten wie Umsätze und Umsatzentwicklungen
• Potenziell signifikante Änderungen im Management
• Potenziell signifikante Transaktionen mit anderen Unternehmen wie Joint Ventures und Lizenzverträge

Der Insiderhandel ist unethisch und zudem in den meisten Ländern eine Straftat.

D. Steuererklärungen

Die disynet GmbH wird alle Transaktionen aufzeichnen und in die Erklärungen einfließen lassen. Dies gilt auch für Barzahlungen. Mitarbeiter zustehende Steuerfreibeträge werden zum Zweck der Steuerrichtigkeit deklariert.

E. Darlehen

In Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen wird das Unternehmen Vorständen oder Führungskräften (bzw. vergleichbaren Personen) des Unternehmens weder direkt noch indirekt – auch nicht über eine Tochtergesellschaft – ein Darlehen in Form eines persönlichen Darlehens gewähren oder verlängern, die Verlängerung eines Darlehens unterstützen oder eine Darlehensverlängerung erneuern.

IV. INTERESSENKONFLIKTE
A. Allgemeines
Interessenkonflikte liegen vor, wenn Ihre persönlichen, sozialen oder finanziellen Interessen Ihre Fähigkeit, im besten Interesse des Unternehmens zu agieren, in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen scheint. Alle Mitarbeiter müssen ihre Verantwortlichkeiten gegenüber disynet unter Berücksichtigung des wohlverstandenen Interesses des Unternehmens und unabhängig von persönlichen Überlegungen oder Beziehungen erfüllen. In Abhängigkeit von ihren Verantwortlichkeiten dürfen Vorstände und Mitarbeiter keine finanziellen Beteiligungen an unseren Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern besitzen. Die üblichen Formen der finanziellen Beteiligung sind der Besitz von Anteilen, Aktien, Bonds oder Wechseln, Partnerschaften oder die direkte oder indirekte Beteiligung über ein Treuhandvermögen oder eine andere Beziehung. Eine finanzielle Beteiligung kann ein Problem darstellen, da sie das Potenzial eines Interessenkonflikts birgt bzw. zu einem Interessenkonflikt mit Ihren Verantwortlichkeiten gegenüber disynet führen kann. Grundsätzlich entstehen keine Interessenkonflikte durch den Besitz von Anteilen oder Aktien von Unternehmen, die sich im Streubesitz befinden, also beispielsweise an der Börse in London oder New York gehandelt werden, sofern Sie keine Entscheidungen für ein solches Unternehmen treffen oder kontrollieren. Vorstände müssen das Un-ternehmen über ihre Treuepflichten informieren.

Mitarbeiter müssen potenzielle Konflikte der Rechtsabteilung anzeigen und einen Beschluss anfordern, der angibt, ob das Unternehmen von einem Interessenkonflikt ausgeht. Mitarbeiter müssen außerdem potenzielle Interessenkonflikte offenlegen, die bei Gatten, Geschwistern, Eltern, verschwägerten Verwandten, Kindern oder anderen Mitgliedern ihres Haushalts vorliegen.

B. Aktivitäten außerhalb des Unternehmens

Die disynet GmbH will die Teilnahme von Mitarbeitern an rechtmäßigen Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeiten keinesfalls beschränken. Die Mitarbeiter müssen aber sicherstellen, dass ihre Aktivitäten außerhalb des Unternehmens nicht zu Interessenkonflikten mit ihren Verantwortlichkeiten im Unternehmen führen oder disynet anderweitig in schlechtes Licht rücken.
Aus diesem Grund ist disynet-Mitarbeitern beispielsweise Folgendes untersagt, sofern keine Genehmigung des Unternehmens vorliegt:

• Selbstständige Tätigkeit oder bezahlte oder unbezahlte Arbeit für andere, die in einem ähnlichen Geschäftsfeld tätig sind oder mit disynet in Wettbewerb stehen.
• Verwendung geschützter oder vertraulicher Unternehmensinformationen für den persönlichen Gewinn oder zu Lasten des Unternehmens.
• Verwendung von Vermögensgegenständen oder Arbeitsleistungen des Unternehmens für den persönlichen Gebrauch, sofern es sich nicht um eine beiläufige Nutzung handelt, die gemäß den Unternehmensrichtlinien zulässig ist.
• Erwerb von Rechten an Eigentum oder Vermögensgegenständen jedweder Art zu dem Zweck, diese dem Unternehmen zu verkaufen oder zu verleasen.

V. GESCHÄFTSGELEGENHEITEN DES UNTERNEHMENS

Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, die legitimen Geschäftsinteressen des Unternehmens voranzubringen, wann immer sich die Gelegenheit dazu bietet. Vorstände und Mitarbeiter dürfen Eigentum und Informationen des Unternehmens sowie ihre Position im Unternehmen nicht für den persönlichen Gewinn einsetzen oder mit dem Unternehmen in Wettbewerb treten. Des Weiteren dürfen Vorstände und Mitarbeiter keine Geschäftsgelegenheiten für sich selbst (oder direkt für einen Dritten) ergreifen, deren Existenz durch die Verwendung von Eigentum oder Informationen des Unternehmens oder über die Position des Vorstands oder Mitarbeiters offenbar wird, sofern der betreffenden Person nach billigem Ermessen deren Eignung für den Geschäftszweck von disynet bewusst sein muss. Gelegenheiten dieser Art stehen unter folgenden Umständen disynet zu:

• Die Gelegenheit wurde dem Unternehmen angeboten oder wird vom Unternehmen verfolgt.
• Die Gelegenheit bezieht sich auf die Branche des Unternehmens bzw. auf sein Geschäfts-feld.
• Das Unternehmen hat Personal oder Einrichtungen zur Entwicklung der Geschäftsgele-genheit abgestellt.
• Das Unternehmen hat Ressourcen oder Mittel für die Geschäftsgelegenheit bereitgestellt.

VI. VERTRAULICHKEIT

A. Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen müssen unter allen Umständen vertraulich bleiben. Zu den vertraulichen Informationen zählen jegliche Betriebsgeheimnisse, die nicht veröffentlicht wurden. Dabei kann es sich um Informationen zu den aktuellen oder geplanten Geschäftsaktivitäten von disynet handeln. In Betracht kommen die folgenden Aktivitäten (die Liste ist nicht erschöpfend):

• Geschäftsbetrieb
• Preisgestaltung
• Erfindungen
• Prozesse
• Finanzsituation und Finanzdaten
• Prognosen
• Betriebsgeheimnisse und Know-how
• Akquise- und Devestitionsgelegenheiten
• Forschung und Entwicklung
• Kunden und Lieferanteninformationen
• Persönliche Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten, die eine Identifizierung ermöglichen
• Von Dritten in der Erwartung vertraulicher Behandlung bereitgestellte, nicht öffentliche Informationen
• Organigramme und/oder andere Informationen zur Identität unserer Mitarbeiter, zu ihren Rollen, ihren Gehältern und ihrer Erfahrung

Sie dürfen vertrauliche Aspekte Ihrer Arbeit nicht mit Freunden, Verwandten oder anderen, nicht im Unternehmen arbeitenden Personen erörtern. Des Weiteren sind solche vertraulichen Aspekte nicht an öffentlichen Orten wie Fahrstühlen, im öffentlichen Personentransport (einschließlich Flugzeuge) und Restaurants zu erörtern.

Kein Mitarbeiter darf vertrauliche oder geschützte Informationen Personen im Unternehmen oder externen Personen offenbaren, sofern der Empfänger diese Informationen nicht benötigt, um seinen Verantwortlichkeiten als Mitarbeiter des Unternehmens gerecht zu werden. Gegenüber einem externen Dritten ist eine solche Offenlegung nur zulässig, wenn dieser von einem zuständigen Mitarbeiter des Unternehmens zum Empfang der betreffenden Informationen autorisiert wurde. Alle Anfragen von nicht beim Unternehmen beschäftigten Personen (z. B. Finanzanalysten, Kreditauskunfteien, Journalisten und Medien) sind an den Geschäftsfüher zu richten, damit sie beantwortet oder gegebenenfalls an die zuständige Person weitergeleitet werden. Ergänzend werden die meisten Mitarbeiter bei ihrer Einstellung aufgefordert, eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterschreiben. Wenn Sie sich nicht an diese Vereinbarungen erinnern können, wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, die Ihnen Kopien der betreffenden Dokumente und der für Ihre Geschäftseinheit relevanten Richtlinien zukommen lassen wird.

Wenn Sie das Unternehmen verlassen oder keine Leistungen mehr für das Unternehmen erbringen, müssen Sie alle vertraulichen Informationen in Ihrem Besitz zurückgeben. Ihre Verpflichtung zum Schutz der vertraulichen Informationen, deren Kenntnis Sie während Ihrer Beschäftigung beim Unternehmen bzw. bei der Erbringung von Leistungen für das Unternehmen erlangt haben, dauert fort. In Ihrem vorherigen Beschäftigungsverhältnis erlangte Informationen sind mit dem gleichen Respekt zu behandeln.

B. Persönliche Daten

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit erhalten und speichern wir die persönlichen Daten einer großen Zahl von Individuen. Der Zugriff auf persönliche Daten durch Mitarbeiter des Unternehmens ist auf Personen beschränkt, die bei disynet Kenntnis dieser persönlichen Daten benötigen. Persönliche Daten werden anderen Mitarbeitern oder Dritten nur für rechtmäßige und erforderliche Geschäftstätigkeiten oder zur Erfüllung rechtmäßiger Untersuchungen oder juristischer Anforderungen zugänglich gemacht. Die für die Verwaltung persönlicher Daten zuständigen Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass die Daten nicht in unangemessener Weise offenbart oder missbraucht werden.

Wenn Sie bei uns die zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten einsehen möchten oder Fragen in Bezug auf solche Daten haben, richten Sie Ihre diesbezügliche Anfragen an die für Sie zuständige Personalabteilung.

VII. FAIRNESS

A. Fairer Wettbewerb und Einhaltung des Kartell- und Wettbewerbsrechts

Wir setzen uns global für den fairen Handel ein, der für ein freies Unternehmertum unerlässlich ist. Kartell- und Wettbewerbsrecht sollen den Wettbewerb sichern und den freien Handel ermöglichen. Es ist unser Grundsatz, alle einschlägigen Gesetze des Kartell- und Wettbewerbsrechts einzuhalten.

In vielen Ländern sind Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern sowie Absprachen in Bezug auf Ausschreibungen und die Aufteilung von Kunden oder Regionen verboten. Beispiele für unrechtmäßige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht:

• Absprachen mit Wettbewerbern in Bezug auf Ausschreibungen
• Aufteilung von Kunden oder Märkten
• Festlegen von Preisbereichen, Mindestpreisen oder Höchstpreisen
• Beschränkung der Produktionsmengen oder Einschränkungen in Bezug auf die Lieferter-mine
• Festlegung von Nachlässen, Rabatten oder Kreditkonditionen
• Vereinbarung des Boykotts bestimmter Lieferanten oder Kunden
• Austausch von Informationen in Bezug auf Gewinne, Kosten, Preise oder andere Ver-kaufsbedingungen

Verstöße gegen diese Gesetze können schwere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und seine Mitarbeiter haben.

Es ist schwierig, alle Gesetze des Kartell- und Wettbewerbsrechts der verschiedenen Rechtshoheiten im Auge zu behalten, die für die Geschäftstätigkeit von disynet relevant sind. Jeder Kontakt mit einem Wettbewerber birgt Gefahren. Ein Vertrag zwischen Wettbewerbern muss nicht schriftlich oder präzise sein, um eine rechtliche Haftung zu begründen. Illegale Vereinbarungen werden häufig aufgrund beiläufiger Belege wie einem informellen Gespräch, einer beiläufigen Erörterung oder dem harmlosen Austausch von Geschäftsinformationen verfolgt. Sie sollten solche Diskussionen und Gespräche meiden, ob sie nun in einer großen Gruppe in einem formalen Umfeld oder im Rahmen eines Sozialkontakts wie einem Treffen im Anschluss an eine Veranstaltung eines Wirtschaftsverbands stattfinden. Ebenso müssen Sie bei der Teilnahme an Aktivitäten oder Projekten von Branchenverbänden, an denen auch Wettbewerber teilnehmen, Vorsicht walten lassen, auch wenn diese Aktivitäten und Projekte vermeintlich im öffentlichen Interesse liegen.

Wenn ein Wettbewerber ein wettbewerbsrechtlich sensitives Thema oder einen anderen Gegenstand anspricht und damit Ihres Erachtens einen möglichen Verstoß gegen Gesetze des Kartell- oder Wettbewerbsrechts oder unsere Unternehmensrichtlinie begeht, müssen Sie die Erörterung sofort und strikt ablehnen und baldmöglichst den zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Geschäftseinheit informieren oder die Ethik- und Compliance-Hotline anrufen.

B. Arbeitsschutz

Wir streben eine sichere Arbeitsumgebung an, in der es nicht zu Arbeitsunfällen und Verletzungen kommt Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie die Unfallprävention sind kritische Aspekte unseres Geschäftsbetriebs. Wir müssen alle einschlägigen Arbeitsschutzgesetze vollständig einhalten. Wenn die Umgebung, in der Sie arbeiten, aus beliebigem Grund unsicher oder gefährlich wird, müssen Sie Ihre aktuelle Tätigkeit sofort unterbrechen und die zuständige Person in Ihrer Geschäftseinheit über das Problem informieren oder sich an die Ethik- und Compliance-Hotline wenden.

Sie sind für Folgendes verantwortlich:

• Prävention von Unfällen und Verletzungen durch Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung
• Einhaltung sicherer Arbeitsverfahren und -praktiken
• Beispielhaftes Handeln
• Erkennen unsicherer Bedingungen erlernen
• Melden von Unfällen, Verletzungen und unsicheren Arbeitsbedingungen bzw. physisch oder emotional problematischen Situationen

Mitarbeiter, die unter dem Einfluss von Alkohol oder illegalen Drogen arbeiten, gefährden sich selbst, andere Mitarbeiter und die Öffentlichkeit. Das Unternehmen verbietet seinen Mitarbeitern den Besitz und Genuss von Alkohol und illegalen Drogen am Arbeitsplatz bzw. beim Betrieb von Motorfahrzeugen oder anderer Maschinerie bei der Arbeit für das Unternehmen. Mitarbeiter dürfen jedoch Alkohol in autorisierten Funktionen bzw. bei entsprechenden geschäftlichen Veranstaltungen (z. B. Unterhaltungsveranstaltung eines Kunden) konsumieren. Es wird aber erwartet, dass unsere Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt verantwortlich handeln und nur wenig trinken.

Die disynet GmbH toleriert kein Verhalten, das seine Mitarbeiter, Lieferanten und Partner oder den Ruf des Unternehmens gefährdet oder bedroht. Mitarbeiter dürfen keine Waffen und Schusswaffen in Unternehmenseinrichtungen bringen. Das gilt auch, wenn die betreffende Waffe oder Schusswaffe registriert wurde.

C. Gleichbehandlung

Wir sind der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter und qualifizierten Bewerber verpflichtet. Die Gleichbehandlung in allen Aspekten des Beschäftigungsverhältnisses ist einer der wichtigsten grundlegenden Pfeiler unserer Unternehmenskultur und wir werden keine illegale Diskriminierung, Belästigung oder Vergeltung dulden

Jeder Einzelne von uns ist dafür verantwortlich, dass die Arbeitsatmosphäre bei der disynet GmbH frei von illegaler Diskriminierung, Belästigungen, Vergeltung, Missbrauch (physisch oder anderweitig), Respektlosigkeit, Störungen, Unterbrechungen oder anderem unprofessionellen Verhalten bleibt. Das Unternehmen toleriert keinerlei Diskriminierung oder Belästigung wegen Rasse, Religion, Herkunft, Geschlecht, Alter, körperlicher oder geistiger Behinderung, Familienstand, sexueller Orientierung oder einem anderen geschützten Aspekt im Umgang mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten bzw. anderen Geschäftskontakten. Das Unternehmen toleriert, entschuldigt und erlaubt keinerlei sexuelle Belästigung, ob durch Kollegen, Vorgesetzte, Kunden oder nicht beim Unternehmen arbeitende Personen, die in einer Geschäftsbeziehung zum Un-ternehmen stehen. Jede Verletzung dieser Richtlinie wird mit geeigneten Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses geahndet. Wenn Sie eine Verletzung dieser Richtlinie beobachten, müssen Sie die in Ihrer Geschäftseinheit zuständige Person darüber informieren oder die Ethik- und Compliance-Hotline anrufen.

D. Umwelt

Wir betreiben unser Geschäft weltweit mit Respekt vor Natur und Umwelt. Unsere Mitarbeiter sind für die Befolgung der einschlägigen Umweltschutzgesetze und -standards verantwortlich. Feststoff- und Gefahrgutabfälle sind immer verantwortungsbewusst und gemäß den einschlägigen Gesetzen zu entsorgen. Die Mitarbeiter sind aufgerufen, wann immer möglich umweltschonende und nachhaltige Verfahren und Prozesse einzusetzen.

Wenn Sie Kenntnis eines Verstoßes gegen ein anzuwendendes Umweltschutzgesetz erlangen, müssen Sie umgehend die zuständige Person informieren.

E. Lieferanten- und Kundenbeziehungen

Unsere Beziehungen zu Lieferanten und Kunden basieren auf rechtmäßigen, effizienten und fairen Verfahren und Prozessen. Die Qualität unserer Lieferantenbeziehungen hat in vielen Fällen direkte Auswirkungen auf die Qualität unserer Kundenbeziehungen. Der disynet-Verhaltenskodex enthält Grundsätze, die die Lieferanten kennen und beim Herstellen und bei der Pflege von Lieferantenbeziehungen berücksichtigen sollten. Der Verhaltenskodex ist auf der Website verfügbar.

Mitarbeiter müssen sich Lieferanten und Kunden gegenüber fair und redlich verhalten. Bei disynet ist es üblich, unsere Produkte und Dienstleistungen aufgrund ihrer Qualitäten zu verkaufen und keine herabsetzenden Kommentare über die Produkte und Dienstleistungen von Wettbewerbern abzugeben, sofern diese nicht belegt werden. Mitarbeiter müssen deshalb auch vorsichtig mit Äußerungen über den Charakter, die finanzielle Lage oder potenzielle rechtliche und regulatorische Probleme von Wettbewerbern sein.
Kauf und Verkauf haben auf wettbewerblich einwandfreier Basis zu erfolgen. Bestechungen, Schmiergelder, geheime Provisionen, Geschenke und sonstige Zuwendungen sind untersagt. Kleine Geschenke und angemessene Unterhaltungsveranstaltungen können Personen, die Geschäfte mit dem Unternehmen tätigen oder anstreben, zugewendet und von solchen Personen angenommen werden, sofern dies rechtlich zulässig ist, den Unternehmensrichtlinien und den örtlichen Geschäftsgepflogenheiten entspricht. Geschenke oder Unterhaltungszuwendungen gelten dann als zulässig, wenn sie ihrer Natur oder ihrem Wert nach keine echte persönliche Bereicherung für den Empfänger bedeuten und keine Verpflichtung (empfundenermaßen oder tatsächlich) des Empfängers begründen bzw. das Unternehmen, den Zuwendenden oder den Zuwendungsempfänger nicht in schlechtem Licht erscheinen lassen, falls sie öffentlich bekannt werden. Barzahlungen oder äquivalente Zuwendungen dürfen weder geleistet noch angenommen werden. disynet ist sich der Tatsache bewusst, dass Mitarbeiter außerhalb des Unternehmens persönliche Beziehungen haben und es in bestimmten Situationen zur Überlappung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen kommt. Die Mitarbeiter sind aufgefordert, bei im Kontext solcher Beziehungen zugewendeten und angenommenen Geschenke sicherzustellen, dass diese legal und angemessen sind und unter den obwaltenden Umständen auch von Dritten als angemessen wahrgenommen werden. Eine ausführlichere Erläuterung der Unternehmensgrundsätze in Bezug auf Geschenke und Bewirtung enthält Abschnitt 4 der Antikorruptionsrichtlinie.

Mitarbeiter sollten Lieferanten immer die Möglichkeit eröffnen, im fairen Wettbewerb einen Anteil an unserem Einkaufsvolumen zu erlangen. Dies gilt einschließlich der Lieferanten, die Benachteiligten, Minoritäten und Frauen gehören. Zudem ist durch die Beteiligung der Lieferanten sicherzustellen, dass wir die Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf Qualität, Kosten und Liefertermine erfüllen und übertreffen.

Ohne Autorisierung dürfen Sie keinen Vertrag schließen, der das Unternehmen bindet. Im Unternehmen wurden Richtlinien zur Genehmigung von Verträgen und Unterzeichnung eingeführt, die angeben, welche Individuen berechtigt sind, für disynet bindende Verträge zu geneh-migen und zu unterzeichnen. Wenn sich Fragen bezüglich der Zeichnungsberechtigung von Mitarbeitern für einen bestimmten Vertrag ergeben, wenden Sie sich an die Rechtsabteilung.

VIII. SCHUTZ UND VERWENDUNG DER VERMÖGENSWERTE DES UNTERNEHMENS

A. Verwendung der Vermögenswerte des Unternehmens

Wir setzen Computer, Faxgeräte, Fotokopierer und andere Geschäftssysteme und -ausrüstungen ein, um Qualität und Effizienz der von uns angebotenen Leistungen zu verbessern. Sie sollen diese Systeme und Ausrüstungen einsetzen, um den disynet-Geschäftszweck voranzubringen. Im Allgemeinen ist den Mitarbeitern die gelegentliche Verwendung solcher Ressourcen und Systeme für persönliche Zwecke erlaubt. Sie müssen die Ressourcen und Systeme aber verantwortlich und auf eine Art und Weise nutzen, die nach billigem Ermessen keine Verluste, Haftungen oder Schäden für Sie oder das Unternehmen verursacht. Jegliche Nutzung dieser Systeme und Ausrüstungen unterliegt dem alleinigen Ermessen des Unternehmens und muss unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und disynet-Richtlinien erfolgen. Grundsätzlich wird Mitarbeitern der Zugriff auf die verschiedenen Technologien des Unternehmens nach Maßgabe ihrer Jobfunktion gewährt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, solchen Zugriff mit beliebigen Methoden zu beschränken oder vollständig zu widerrufen. Jede Verletzung dieser Richtlinie setzt Sie der Ahndung mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses aus.

Alle Nachrichten, Dokumente, Daten und sonstigen Materialien, die mit unseren Systemen erstellt, in diese Systeme eingegeben oder in diesen Systemen gespeichert wurden, gehören dem Unternehmen. Wir behalten uns unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze den Zugriff, die Prüfung, die Überwachung und/oder die Offenbarung solcher Materialien zu jedem Zeitpunkt und ohne Ankündigung vor. Dies schließt alle E-Mail-Nachrichten und die Internetnutzung ein. Unsere Richtlinie zur E-Mail-, Fax- und Internetkommunikation enthält ausführlichere Informationen zu den einschlägigen Richtlinien des Unternehmens und ist von allen Vorständen, Führungskräften und Mitarbeitern einzuhalten. Diese Richtlinie ist auf der Website der Rechtsabteilung erhältlich.

B. Politische Aktivitäten und Wohltätigkeit

Zuwendungen an politische Parteien, politische Kampagnen, Politikkandidaten oder Beamte in Deutschland oder einem anderen Land bzw. an eine Wohltätigkeitsorganisation aus Mitteln oder Vermögen des Unternehmens sind unzulässig, sofern die Zuwendungen nicht rechtmäßig sind und ausdrücklich autorisiert wurden. Zuwendungen für wohltätige Zwecke im Namen oder auf Anweisung bzw. Vorschlag von Regierungsbeamten können schwerwiegende Folgen für das Unternehmen und alle beteiligten Mitarbeiter haben, die sich aus den verschiedenen Antikorrup-tionsgesetzen ergeben, darunter der Foreign Corrupt Practices Act und der UK Bribery Act. Die Unternehmensgrundsätze sollen also sicherstellen, dass Spenden nicht als indirekte Methode der Leistung persönlicher Zuwendungen für einen Regierungsbeamten oder eine Privatperson missbraucht werden. Weitere Grundsätze enthält Abschnitt 6.0 der Antikorruptionsrichtlinie.

Keine Aussage in diesem Kodex zielt darauf ab, Sie von Zuwendungen eigener Zeit oder Mittel an politische Parteien oder Kandidaten Ihrer Wahl abzuhalten. Das Unternehmen erkennt das Engagement seiner Mitarbeiter sowie der Zuwendungen für Wohltätigkeitsorganisationen und Kommunen/Gemeinden ausdrücklich an und ruft dazu auf. Sie werden aber keine Kompensation oder Erstattung persönlicher Zuwendungen in Form von Geld oder Zeit vom Unternehmen erhalten, sofern die Zuwendungen nicht im Rahmen des Tomkins disynet Foundation Matching Gift Program oder eines vergleichbaren und zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Programms erfolgt sind.

C. Finanzkontrollen

Investoren, Kreditgeber und andere haben ein rechtmäßiges Interesse an den Finanzdaten des Unternehmens. Die Integrität der Finanzabschlüsse von der disynet GmbH basiert auf der Gültigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die für unsere Buchhaltung verwendet werden. Das Unternehmen erwartet von Mitarbeitern, die an der Erstellung, Verarbeitung oder Aufzeichnung solcher Informationen mitwirken, dass sie Verantwortung für deren Integrität übernehmen. Alle Mitarbeiter müssen objektive Berichte für das Management erstellen. Dies setzt unter anderem voraus, dass Berichte präzise Informationen enthalten und die Buchhaltung ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit unseren internen Kontrollen sowie den allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung erfolgt.

Ohne Beschränkung des Vorhergehenden wird Mitarbeitern sofort gekündigt, die falsche Rechnungen oder Spesenabrechnungen einreichen, Schecks fälschen oder verändern oder Zahlungen an falsche Ziele umleiten, unberechtigt Transaktionen handhaben oder melden, Vermögensgegenstände stehlen oder unterschlagen, Finanzdaten erstellen oder manipulieren, um die finanziellen Ergebnisse künstlich aufzublähen oder zu verkleinern, oder anderweitig in unangemessener Weise oder mit betrügerischer Absicht per Zwang, durch Manipulation oder Irreführung versuchen, Einfluss auf die Auditoren des Unternehmens oder den Vorstand von disynet Worldwide Limited oder The disynet Corporation (der „Vorstand“) oder einer Tochtergesellschaft zu nehmen.

Das Unternehmen hat Finanzkontrollen, Verfahren und Prozesse entwickelt, die dem Schutz der Vermögenswerte des Konzerns vor Diebstahl und Unterschlagung dienen. Allen Mitarbeitern, auch wenn sie nicht in der Buchhaltung oder einem verwandten Bereich arbeiten, kommt bei der Aufdeckung verdächtiger Aktivitäten eine wichtige Rolle zu. Wenn Ihnen potenzielle Verstöße bekannt werden oder Sie einen dahingehenden Verdacht haben – darunter fällt auch die Aufforderung, etwas zu tun, dass gemäß der einschlägigen Finanzkontrolle oder eines geltenden Verfahrens oder Prozesses unzulässig ist, müssen Sie dies der in Ihrer Geschäftseinheit zuständigen Person und oder über die Ethik- und Compliance-Hotline melden.

D. Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum ist ein wesentlicher Vermögenswert des Unternehmens, mit dem wir unseren Wettbewerbsvorteil, unsere Reputation und unsere Marke pflegen. Aus diesem Grund ist geistiges Eigentum zu schützen. Beispiele für geistiges Eigentum:

• Markennamen der disynet GmbH sowie andere Markennamen
• Zugehörige Logos
• Patente
• Marken
• Urheberrechte
• Vertrauliche Informationen inklusive Betriebsgeheimnisse
• Ideen, Erfindungen und Produktentwicklungen
• Produktionsprozesse und -Know-how
• Wettbewerbsanalysen, Pläne und Strategien

Unsere Marken und Logos dürfen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien und -verfahren verwendet werden.

Mitarbeiter müssen das geistige Eigentum von disynet jederzeit schützen und Rechtsverletzungen am geistigen Eigentum anderer vermeiden. Wenn Sie im Rahmen ihrer Beschäftigung beim Unternehmen eine Erfindung oder Entdeckung machen, müssen Sie diese Ihrem Vorgesetzten melden und die Erfindung oder Entdeckung im Übrigen als streng vertrauliches geistiges Eigentum von disynet behandeln. Erfindungen oder Entdeckungen dieser Art müssen gegebenenfalls und in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Gesetz registriert werden.

Melden Sie jeden Missbrauch und jede Rechtsverletzung in Bezug auf geistiges Eigentum von disynet der in Ihrer Geschäftseinheit zuständigen Person oder der Ethik- und Compliance-Hotline.

IX. BEHÖRDLICHE UNTERSUCHUNGEN UND INFORMATIONSANFORDERUNGEN

Wir kooperieren grundsätzlich bei nachvollziehbaren Anforderungen von amtlichen Prüfern. Wenn ein Regierungsbeamter oder der Vertreter einer Behörde ein Gespräch mit Ihnen führen will oder den Zugriff auf Daten oder Dokumente im Rahmen einer Untersuchung anfordert, müs-sen Sie die betreffende Person sofort an Ihren Vorgesetzten verweisen, der sich wiederum vom Generalsyndikus beraten lassen muss. Unter keinen Umständen dürfen Sie ein Interview gewähren oder Unternehmensdaten oder -dokumente übergeben, bevor Sie sich mit dem Generalsyndikus beraten haben. Sie müssen außerdem alle Materialien wie Dokumente und E-Mails aufbewahren, die mit einer offenen oder erwartbaren Untersuchung in Zusammenhang stehen.

X. COMPLIANCE UND MELDEPFLICHTEN
A. Compliance
Jeder Mitarbeiter, der die Bestimmungen dieses Kodex verletzt, wird Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses unterworfen. Die vorsätzliche Missachtung strafrechtlicher Vorschriften und einschlägiger Gesetze, die diesem Kodex zugrunde liegen, können das Unternehmen zwingen, die für strafrechtliche Verfolgung oder zivilrechtliche Maß-nahmen zuständigen Behörden zu informieren.

B. Meldeverfahren und andere Anfragen

Wenn Ihnen ein Verstoß oder ein potenzieller Verstoß gegen einschlägiges Recht oder eine Unternehmensrichtlinie bekannt wird, Sie sich unsicher sind, ob ein Verstoß stattgefunden hat, oder Sie Anleitung in Bezug auf die zu ergreifende Maßnahme benötigten, informieren Sie die in Ihrer Geschäftseinheit zuständige Person oder die Rechtsabteilung oder rufen Sie die Ethik- und Compliance-Hotline an. Sie dürfen Verstöße oder potenzielle Verstöße nicht selbstständig untersuchen, sondern sollten solche Untersuchungen den dafür im Unternehmen zuständigen Personen überlassen. Wenn Sie einen Verstoß oder einen potenziellen Verstoß melden bzw. um Anleitung bitten, müssen Sie Ihren Namen nicht angeben. Sie werden aber gebeten, dem Unternehmen genug Informationen mitzuteilen, damit der Vorgang verfolgt werden kann (also die Namen der vermutlich beteiligten Personen, die Termine sowie die Natur des Verstoßes). Die Vertraulichkeit wird im größtmöglichen Umfang gewährleistet. Sie setzen sich Disziplinarmaßnahmen aus, wenn Sie absichtlich eine Falschmeldung einreichen, Sie werden aber nie für eine in gutem Glauben erfolgte Meldung bestraft. Zudem dulden wir keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die Meldungen in gutem Glauben einreichen. Selbstanzeigen werden ausdrücklich unterstützt. Wenn Sie einen Verstoß melden, an dem Sie in irgendeiner Weise beteiligt sind, wird disynet diese Selbstanzeige bei der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme infolge eines Verstoßes berücksichtigen.

XI. GENEHMIGUNGEN UND RECHTSVERZICHT, ERGÄNZUNGEN, AUSLEGUNG

Verschiedene Bestimmungen dieses Kodex sehen vor, dass Sie Maßnahmen ergreifen oder unterlassen, sofern keine Genehmigung der zuständigen Person vorliegt. Mitarbeiter, die in Übereinstimmung mit diesem Kodex eine Genehmigung anfordern, sollten sich zu diesem Zweck an den Generalsyndikus wenden. Für Führungskräfte und Vorstände relevante Genehmigungen müssen vom Vorstand oder einem Vorstandskomitee erteilt werden.

Andere Bestimmungen dieses Kodex sehen vor, dass Sie Maßnahmen in bestimmter Weise ergreifen oder unterlassen und keine Ausnahmen in Bezug auf das Einholen einer Genehmigung zulassen. Der Verzicht auf diese für Führungskräfte und Vorstände relevanten Bestimmungen kann nur vom Vorstand oder einem Vorstandskomitee erklärt werden. Jeder Rechtsverzicht im Rahmen dieses Kodex wird gemäß den Anforderungen der einschlägigen Gesetze offengelegt. Der Generalsyndikus kann Änderungen dieses Kodex vornehmen, sofern diese nicht in seinen wesentlichen Gehalt eingreifen. Alle sonstigen Änderungen dieses Kodex können nur vom Vorstand vorgenommen werden und werden gemäß den Anforderungen der einschlägigen Gesetze offengelegt.